Begründung des Gemeinderates zum Bürgerentscheid am 15.12.2024

Begründung des Gemeinderates der Gemeinde Baierbrunn

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Baierbrunn hat nach eingehender Beratung am 8. Oktober 2024 mehrheitlich beschlossen, dass wie folgt ein Bürgerentscheid stattfinden soll:

 

 

Bezeichnung

 

Bürgerentscheid (Ratsbegehren) Nutzung des Flurstücks Nummer 87/53 („Am Wirthsfeld“)

 

 

Abstimmungstext/Fragestellung

 

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Baierbrunn das in ihrem Eigentum stehende Grundstück Flurnummer 87/53 Gemarkung Baierbrunn oder Teile davon zum Zweck der Errichtung von Unterkünften für Geflüchtete mit maximal 72 Plätzen an den Freistaat Bayern vermietet oder verpachtet?“

 

 

Begründung

 

In seiner Verantwortung vor Baierbrunn und den Menschen stellt der Gemeinderat den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Baierbrunn die vorliegende Frage zu Abstimmung.

 

Der Gemeinderat steht zu seiner Verantwortung solidarisch im Zusammenschluss mit allen anderen Gemeinden des Landkreises München und darüber hinaus, an der herausfordernden Aufgabe der Unterbringung von geflüchteten Menschen mitzuwirken.

 

Hierzu hat er bereits 2022 einstimmig die Grundsatzentscheidung gefasst, am Standort Wirthsfeld eine entsprechende Unterkunft zu errichten sowie erklärt, insgesamt maximal 5% der Einwohnerinnen und Einwohner Baierbrunns aufnehmen zu wollen. Das entspricht einer Maximalhöhe von ca. 175 Menschen.

 

Die Gemeinde hat es nach jahrelanger Nichterfüllung der im Landkreis angewendeten Unterbringungsquoten geschafft, mit Hilfe eines privaten Unternehmens 87 Geflüchtete dezentral in Wohnungen unterzubringen. Damit waren und sind die dezentralen externen Unterbringungsmöglichkeiten quasi ausgeschöpft.

 

Damit wirkt Baierbrunn jedoch weiterhin nicht ausreichend an der Unterbringung geflüchteter Menschen mit. Um die Unterbringungsquoten auf lange Sicht erfüllen zu können, ist eine zentrale Unterkunft erforderlich.

 

Hierzu ist die Errichtung von drei Modul-Holzbau-Bauten auf dem Wirthsfeld mit 72 Plätzen vorgesehen. Der Bau würde an dem im folgenden Lageplan dargestellten Standort befristet für eine Dauer von höchstens 15 Jahren errichtet werden. Die Gemeinde lehnt eine Containerlösung ab.

 

Aufgrund der besonderen Bauweise hat das Landratsamt eine bevorzugte Unterbringung von Familien mit kleinen Kindern zugesagt.

Sollte die Fragestellung des Bürgerentscheids zum Ratsbegehren nicht mehrheitlich mit JA beantwortet werden, könnte das Grundstück am Wirthsfeld nicht für eine Geflüchtetenunterbringung angeboten werden.

 

Die Gemeinde Baierbrunn hat als kreisangehörige Gemeinde jedoch die Pflicht, an der Aufgabenerfüllung durch das Landratsamt München in Bezug auf die Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbewerber mitzuwirken. Das Landratsamt hat daher die Möglichkeit, die Gemeinde Baierbrunn aufzufordern, geeignete Objekte für die Flüchtlingsunterbringung zu benennen und anzubieten. Falls dies nicht möglich ist, könnte das Landratsamt selbst Unterkünfte im Ort anmieten bzw. Geflüchtete übergangsweise in gemeindeeigenen Liegenschaften unterbringen. Sollte am Wirthsfeld keine Flüchtlingsunterkunft realisiert werden können, müsste daher die Gemeinde alternative Standorte im Gemeindegebiet prüfen, um kurzfristig Unterkünfte mit derselben Kapazität zu schaffen.

 

Denkbar wären dann weiter folgende Alternativen:

  • Anbieten von anderen geeigneten Objekten zum Zwecke der Geflüchtetenunterbringung (z. B. freiwerdende Gemeindewohnungen, Sport- und Bürgerzentrum, neues Umkleidegebäude am Sport- und Bürgerzentrum)
  • Vermittlung von Angeboten von privaten oder gewerblichen Vermietern oder sonstigen Dritten (Hinweis auf Beherbergungsangebote)
  • Erneute Prüfung von gemeindlichen Grundstücken zum Zwecke der Überlassung für eine zentrale Geflüchtetenunterkunft

Die vorgenannten Alternativen wurden bereits geprüft und als ungeeignet verworfen. Diese müssten daher erneut intensiv geprüft und bewertet werden.

 

Der Gemeinderat verfolgt mit der Unterkunft am Wirthsfeld das Ziel, eine für die Gemeinde verträgliche Lösung umzusetzen. Dabei soll vermieden werden, dass gemeindeeigene Immobilien und Einrichtungen, die bereits durch die Bevölkerung genutzt werden, zu Flüchtlingsunterkünften werden.

 

Abschließend bekennt sich die Gemeinde Baierbrunn zu ihrer humanitären Verantwortung gegenüber den Menschen und befürwortet in diesem Zusammenhang eine aktive Hilfe für Menschen, die diese dringend brauchen. Sie wird dabei immer auch die Bedürfnisse der Gemeindebürgerinnen und -bürger im Blick haben und an einem freundlichen Miteinander mitwirken.