Grundsteuerreform 2025

Lieber Grundstücks- und Wohneigentümer der Gemeinde Baierbrunn,

Sie haben ihren neuen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 erhalten. Die Grundsteuer wird ab 2025 nach dem neuen Bayerischen Grundsteuergesetz festgesetzt. Der bisherige Hebesatz der Gemeinde Baierbrunn bleibt für 2025 unverändert bei 310 v.H. für die Grundsteuer A (landwirtschaftl. Flächen) und Grundsteuer B (bebaute Flächen). Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19.12.2024 beschlossen.

 

Das Finanzamt bestimmt für ein Objekt die steuerpflichtige Person, den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag.

Die Gemeinde Baierbrunn multipliziert lediglich den Grundsteuermessbetrag mit dem gemeindlichen Hebesatz (s.o.). Der errechnete Betrag wird als Grundsteuer im Grundsteuerbescheid ausgewiesen.

 

Hinweis:

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Für die Steuerpflicht sind die Verhältnisse am 01. Januar eines Jahres ausschlaggebend.

Wenn Sie Ihr Objekt innerhalb eines Jahres verkaufen, bleiben Sie bis zum Ende des Jahres Steuerschuldner*in.

Die Gemeinde kann einen Eigentumswechsel erst dann durchführen, wenn die entsprechenden Grundsteuermessbescheide des

Finanzamtes der Gemeinde Baierbrunn vorliegen. Aufgrund der Grundsteuerreform waren viele Finanzämter überlastet und sind bei der Umschreibung von Eigentümerwechsel aus dem Jahr 2024 in großem Verzug.

 

Wichtige Informationen vom Finanzamt:

Alle wichtigen Informationen, weiterführende Links, FAQs und Erklärvideos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie unter:https://www.grundsteuer.bayern.de/

 

Bei spezifischen Fragen, Änderungswünschen oder weiteren Anliegen zu Ihrem Grundbesitz, insbesondere zum Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert, wenden Sie sich bitte schriftlich oder elektronisch (per Brief mit dem unten angefügten Grundsteuer-Korrekturformular, ELSTER - Ihr Online-Finanzamt) an das zuständige Finanzamt. Nennen Sie dabei bitte das Aktenzeichen.

Formular: Grundsteuer-Korrekturformular

 

Informations-Hotline zur Grundsteuer beim Finanzamt:

Die Informations-Hotline zur Grundsteuer (Tel.: 089 30 70 00 77) steht Ihnen zu den hier aufgeführten Zeiten zur Verfügung.

Montag und Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

 

 

Weiterführende Informationen zum Thema Grundsteuer erhalten Sie unter folgenden Links:

Flyer/Informationen