Überlegen Sie, sich eine PV-Balkonanlage zu installieren? Dies ist nun genau der richtige Zeitpunkt!
Der Gemeinderat in Baierbrunn hat beschlossen ein Programm zur Förderung von PV-Balkonanlagen aufzusetzen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die im Gemeindegebiet Baierbrunn ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben; der Wohnsitz muss in der Wohneinheit sein, in der das Gerät installiert und an das Hausnetz angeschlossen wird.
- Zeitraum für die Einreichung von Anträgen: 01.05.2025 – 01.08.2025. Anträge, welche vor dem 01.05.2025 eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
- Der Förderantrag muss vor dem Kauf bzw. der Beauftragung eines Fachbetriebs gestellt werden.
- Gefördert werden nur Geräte mit einer Nennleistung von bis zu 800 W (Abgabeleistung des Wechselrichters) und einer Modulleistung von ≤ 2.000 W.
- Höhe der Förderung: 25% der förderfähigen Kosten, maximal aber 200 € pro Antrag.
- Die Kosten für einen Balkonkraftwerk-Speicher zählen mit zu den förderfähigen Kosten.
- Gesamtsumme des Fördertopfes für Balkon-PV in 2025: 50.000 €.
- Verteilung der Summe des Fördertopfes auf alle Anträge erfolgt nach der Reihenfolge der eingegangenen, vollständigen Anträge.
- Frist zur Umsetzung der Maßnahme nach Erhalt der Förderzusage: 3 Monate.
- Bindungsfrist: 5 Jahre, d.h. Ihre PV-Balkonanlage muss mindestens 5 Jahre betrieben werden.
Alle Details zum Förderprogramm können Sie der „Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Installation von Photovoltaik (PV)-Balkonanlagen in der Gemeinde Baierbrunn“ entnehmen. Diese, sowie alle weiteren Dokumente zur Beantragung der Förderung finden Sie unten zum Download.

Förderrichtlinie Balkon-PV
Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Installation von Photovoltaik (PV)-Balkonanlagen in der Gemeinde Baierbrunn

Förderantrag Balkon-PV
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Installation von Photovoltaik (PV)-Balkonanlagen in der Gemeinde Baierbrunn