Bürgerentscheid (Ratsbegehren) Nutzung des Flurstücks Nummer 87/53 („Am Wirthsfeld“)
Zustellung der Abstimmungsunterlagen
Der Versand der Abstimmungsunterlagen (Abstimmungsbenachrichtigung, Abstimmungsschein, Briefabstimmungsunterlagen) erfolgt von Amts wegen und vollautomatisch an alle Abstimmungsberechtigten in der Woche vom 11.-16.11.2024 durch das Wahlamt der Gemeinde Baierbrunn. Die Zustellung muss spätestens am 23.11.2024 abgeschlossen sein. Sollten Sie bis zum 23.11.2024 keine Unterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt der Gemeinde Baierbrunn.
Automatische Zustellung der Briefabstimmungsunterlagen
Anders als gewöhnlich werden bei diesem Bürgerentscheid satzungsgemäß automatisch Briefabstimmungsunterlagen an alle Abstimmungsberechtigten verschickt. Sie müssen daher keinen gesonderten Antrag stellen, sondern können gleich entsprechend der in den Unterlagen beigefügten Anleitung Ihre Stimme per Brief einreichen.
Urnenabstimmung
Sollten Sie nicht per Brief abstimmen wollen, können Sie am 15.12.2024 zwischen 8 und 18 Uhr Ihre Stimme im Urnenabstimmungslokal im Rathaus (Nebengebäude, Erdgeschoss, Bahnhofstraße 2, 82065 Baierbrunn) abgeben.
Sie benötigen hierbei unbedingt Ihren persönlichen Abstimmungsschein im Original sowie ein gültiges Ausweisdokument. Bitte beachten Sie, dass eine Urnenabstimmung ohne diese Unterlagen nicht möglich ist!
Fragestellung
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass am 15.12.2024 ein Bürgerentscheid mit der folgenden Fragestellung stattfinden soll:
„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Baierbrunn das in ihrem Eigentum stehende Grundstück Flurnummer 87/53 Gemarkung Baierbrunn oder Teile davon zum Zweck der Errichtung von Unterkünften für Geflüchtete mit maximal 72 Plätzen an den Freistaat Bayern vermietet oder verpachtet?“
Stimmzettelmuster
Weiterführende Informationen des Bürgermeisters und Gemeinderats
→ Weitere Informationen zur Fragestellung und zum Bürgerentscheid
→ Begründung des Gemeinderates zum Bürgerentscheid
Nachfolgend finden Sie eine Mitteilung des Ersten Bürgermeisters zur Fragestellung sowie die Begründung des Gemeinderates zum Bürgerentscheid.
→ Informationen zur Fragestellung
→ Begründung des Gemeinderates
Am Sonntag, den 15.12.2024 werden ab 18:00 Uhr über die Gemeindewebseite die Ergebnisse nach und nach veröffentlicht.